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Recht Information - Rechtliche Spielregeln für Ferienjobs und Betriebspraktika
Nicht nur Ferienjobs, sondern auch Aushilfstätigkeiten und Praktika bieten Jugendlichen und Studenten gute Möglichkeiten, Praxiserfahrung bereits während der Schul- und Hochschulausbildung zu sammeln. Auch für Arbeitgeber kann die Beschäftigung junger Leute interessant sein. Schließlich handelt es sich bei ihnen um flexibel einsetzbare Arbeitskräfte, die bei entsprechender Eignung als Nachwuchskräfte gewonnen werden können. BAG-Urteil zur Weiterbeschäftigung im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis
Die Weiterbeschäftigung eines Lehrlings im Zeitraum zwischen dem Ablegen der Prüfung und der Mitteilung der Prüfungsergebnisse begründet kein Arbeitsverhältnis i. S. d. § 24 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 14. Januar 2009 (AZ: 3 AZR 427/07). Gesetzliche Neuregelungen seit 01.01.2009
Im Bereich des Sozialversicherungsrechts sowie des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sind zum 1. Januar 2009 gesetzliche Neuregelungen in Kraft getreten. Die Bauhandwerkerversicherung nach § 648 a BGB
Bürgschaften kennen die am Bau Beteiligten seit Jahrzehnten als praktisches Sicherungsmittel des Bauherrn. Die Bauhandwerkerversicherung hingegen ist weniger bekannt. Es gibt sie seit 1993. Sie sichert den Vergütungsanspruch, schützt den Handwerker umfassend gegen die Gefahren aus Insolvenzrisiken des Bauherrn und sorgt so für mehr "Waffengleichheit" auf der Baustelle. |
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