Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen zur Einreise aus den vom Robert Koch-Institut und den zuständigen Bundesministerien festgelegten Risikogebieten modifiziert. Statt der verbindlichen Anordnung einer Testung auf das Coronavirus bei der Einreise (Einreisetestung) besteht jetzt faktisch ein Wahlrecht zwischen Einreisetest und Quarantäne.
Weitere Informationen haben die Innungsmitglieder per Mail erhalten.